Unvereinbarkeit mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien

Im Jahr 2008 hatten die Erneuerbaren Energien einen Anteil von etwa 15% an der Stromproduktion in Deutschland, der laut Bundesregierung bis zum Jahr 2020 mindestens 30% betragen, also verdoppelt werden soll. Verschiedene Potenzialanalysen zeigen, dass der deutsche Strombedarf bis 2020 über 40% und im Jahr 2050 nahezu vollständig durch Erneuerbare Energien gedeckt werden kann (BEE 2009, Nitsch 2008, SRU 2009b). Aufgrund des bevorzugten Netzzugangs der Erneuer­baren Energien werden die Einsatzmöglichkeiten von Grundlastkraftwerken in Zukunft deutlich eingeschränkt werden. Vor allem die wachsende Menge von Stromerzeugung durch Windkraft erfordert eine Flexibilisierung des übrigen Kraftwerkparks, der sich an die schwankenden Einspei­semengen der Erneuerbaren anpassen muss (BUND 2007, Nicolosi/Fürsch 2009, Nitsch 2008). Die Forschung und Entwicklung im Bereich „intelligenter Stromnetze“ (engl. „smart grids“) zur Steue­rung, Verteilung und Speicherung elektrischer Energie in Kombination mit einer zunehmend dezentralen Energieversorgung lassen erwarten, dass der Einsatz traditioneller Grundlastkraftwerke weiter an Bedeutung verlieren wird (Europäische Kommission 2006).

Geringere Volllaststundenzahl verursacht höhere Betriebskosten

Für Kohlekraftwerke bedeutet dies, dass ihre Wirtschaftlichkeit mit einer geringeren Jahresvolllast­stundenzahl nicht mehr garantiert werden kann: Wegen der relativ hohen Investitionskosten von Kohlekraftwerken sind die Stromgestehungskosten bei einer Auslastung von 4000 h/a rund 1 ct/kWh höher als bei einer Auslastung von 7000 h/a. Das Leitszenario des BMU verdeutlicht, dass im Jahr 2030 (2050) bei einem steigenden Anteil Erneuerbarer Energien nur noch von einer mittle­ren Auslastung aller fossilen Kraftwerke von 3900 h/a (3200 h/a) auszugehen ist und Erdgaskraft­werke dann deutlich günstigeren Strom liefern können als Kohlekraftwerke. Die Auslastungsgrenze, bei der mit Erdgas kostengünstiger Strom erzeugt werden kann als mit Kohle, liegt heute bei 5000 h/a (Nitsch 2008, S. 111). Obwohl diese Grenze aufgrund eines zu erwartenden Anstiegs der Erdgaspreise niedriger liegen kann, wird die Kohleverstromung ihren ökonomischen Wettbewerbs­vorteil langfristig verlieren. Öko-Institut und Arrhenius-Institut berechnen, dass im Jahr 2030 lediglich GuD-Kraftwerke (Erdgas) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) wirtschaftlich zu betreiben sind (Matthes et al. 2007, S. 43ff.).

„Merit Order“-Effekt verdrängt ineffiziente Kohle und verhindert Strompreisanstieg

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Kohlekraftwerken sind unter anderem die Erlöse aus­schlaggebend, die für den produzierten Strom zu erzielen sind. Maßgeblich für den Preis an der Strombörse ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, wobei sich der Strompreis grundsätzlich aus der Einsatzreihenfolge der unterschiedlichen Kraftwerke („Merit Order“) bzw. aus den Strom­gestehungskosten des „Grenzkraftwerkes“ ergibt. Je teurer ein Kraftwerk im Verhältnis zu den anderen Energiequellen (beispielsweise Gaskraftwerke oder Erneuerbare) ist, umso wahrscheinli­cher fungiert es als Grenzkraftwerk und umso geringer sind die Deckungsbeiträge (Differenz zwischen erzielbarem Strompreis und Stromerzeugungskosten). Grundsätzlich führt ein Ausbau der Erneuerbaren Energien gemäß der „Merit Order“-Logik dazu, dass teurere Kohlekraftwerke aufgrund des Vorrangs zur Einspeisung von Erneuerbaren Energien immer häufiger (in Abhängig­keit von der Stromnachfrage und der Einspeisemenge) aus der Merit Order verdrängt werden (Groscurth 2009, Matthes et al. 2007, PIK/WestLB 2009, Sensfuß/Ragwitz 2007). Dank der Erneuerbaren Energien hat dies im Jahr 2006 zu einer Stromkostenersparnis von rund 5 Mrd. € geführt (Sensfuß/Ragwitz 2007). Des Weiteren bewirken die in dieser Erklärung aufgeführten Verteuerungsaspekte der Kohlekraft (Brennstoffpreise, Zertifikatskosten, geringere Volllaststunden), dass Kohlekraftwerke verhältnismäßig teurer werden und mit den geringeren Deckungsbeiträgen die Wirtschaftlichkeit insgesamt sinkt.

Wenngleich die Höhe der zukünftigen Strompreise – vor allem in der langen Frist – aus heutiger Perspektive kaum abgeschätzt werden kann, muss festgestellt werden, dass die Kohlekraft ihren relativen Kostenvorsprung auf Basis der genannten Gründe verlieren und evtl. sogar unrentabel werden wird. Dabei weisen neue Kohlekraftwerke aufgrund einer höheren Effizienz und niedrigeren Emissionswerten kurzfristig zwar bessere Wirtschaftlichkeitsbedingungen als alte Kraftwerke auf, langfristig sind sie jedoch selbst die Ursache für hohe CO2-Preise und ebenfalls den Bedingungen der sinkenden Rentabilität unterworfen (Groscurth 2009).

Insgesamt ist der massive Ausbau Erneuerbarer Energien aus betriebswirtschaftlichen Gesichts­punkten langfristig nur mit einer zusätzlichen Stromversorgung mittels Erdgas und KWK-Anlagen[1] kompatibel, nicht jedoch mit einem weiteren Ausbau der überwiegenden oder gar ausschließlichen Kohleverstromung.

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[1] Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen auf Steinkohle-Basis ist allerdings eine Mindestanforderung von 5000 Nutzungsstunden pro Jahr (Matthes et al. 2007, S. 44).

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